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GEMEINSAM PERSPEKTIVEN ENTWICKELN

Für unsere Personalverwaltung in Reutlingen suchen wir ab sofort einen Personalsachbearbeiter*in (m/w/d) im Stellenumfang von 80 % (31,2 Stunden pro Woche).

Die Stelle ist befristet.

Wer wir sind

Die pro juventa gGmbH ist ein freier Träger der Jugend-, Familien- und Erziehungshilfe mit rund 350 Mitarbeitenden im Landkreis Reutlingen und Mitglied im DPWV Landesverband Baden-Württemberg. Unser Angebotsportfolio umfasst Leistungen in den Bereichen Schulsozialarbeit, Schulbegleitung, Schülerbetreuung, Offene Jugendarbeit, Gemeinwesenarbeit, ambulante Hilfen sowie bei stationären Wohnformen und der Kindertagesbetreuung.

Worauf Sie sich freuen können

  • Erstellung der monatlichen Entgeltabrechnungen für einen definierten Mitarbeiterkreis
  • Abwicklung administrativer Personalarbeit (Vertragserstellung, Bescheinigungs- und Meldewesen, etc.)
  • Korrespondenz mit Sozialversicherungsträgern, Ämtern, etc.
  • Ansprechpartner*in für Fragen zur Entgeltabrechnung
  • Erstellen von Statistiken und Auswertungen
  • Sonder- und Projektaufgaben

Das bringen Sie mit

  • abgeschlossene kaufmännische oder verwaltungstechnische Ausbildung oder vergleichbar gute Kenntnisse im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht
  • idealerweise Kenntnisse im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (TVöD)
  • sicherer Umgang mit Abrechnungssystemen sowie MS-Office Anwendungen
  • strukturierte, präzise, gewissenhafte und zuverlässige Arbeitsweise
  • Freude an teamorientiertem Arbeiten

Was wir Ihnen bieten

  • Attraktive Vergütung nach TVöD-VKA mit Jahressonderzahlung und
    Leistungsentgelt
  • Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexibel gestaltbare
    Arbeitszeiten sowie Zeitwertkonten
  • Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Möglichkeit des mobilen Arbeitens
  • kurze Wege, offene Türen und ein wertschätzendes Miteinander
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Mitarbeiterrabatte über corporate-benefits
  • Job-Ticket

Kontakt

Daniel Schach
Personalleitung
Tel.: 07121 / 9249-42

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Bitte beachten Sie die geltenden Nachweispflichten zum Masernschutz als Einstellungsvoraussetzung (§ 20 IfSG).